Für Einsteiger
Zum ersten Mal öffentlich anbieten
Sie wollen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Wir führen Sie durch.
Vier Irrglauben zu öffentlichen Aufträgen
Begriffe der Baukalkulation kurz erklärt-
„Ohne Präqualifikation darf ich nicht mitmachen.“
Die Präqualifikation erleichtert den Nachweis der Eignung, ist aber keine Pflicht. Die Eignung lässt sich auch mit einzelnen Nachweisen belegen.
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„Mein Betrieb muss seit drei Jahren bestehen.“
Eine feste Mindestdauer gibt es nicht. Der Irrglaube kommt daher, dass Auftraggeber oft die Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre abfragen. Junge Betriebe geben an, was vorliegt. Entscheidend sind Referenzen, die zur Leistung passen. Bei sehr großen Aufträgen kann eine Bietergemeinschaft sinnvoll sein.
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„Öffentliche Auftraggeber zahlen erst nach Monaten.“
Die VOB/B nennt feste Fristen: Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen fällig, die Schlusszahlung in der Regel binnen 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Voraussetzung ist eine prüfbare Rechnung mit ordnungsgemäßem Aufmaß.
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„Nur eine GmbH darf anbieten.“
Die Rechtsform spielt keine Rolle. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen anbieten. Wichtiger als die Rechtsform sind passende Referenzen und genug Personal.
Unsere Bedingungen für öffentliche Ausschreibungen
Das sind unsere eigenen Bedingungen, keine gesetzlichen. Öffentliche Ausschreibungen kalkulieren wir für Betriebe, die diese drei Punkte erfüllen. Ohne sie sind die Aussichten auf einen Zuschlag erfahrungsgemäß gering. Nicht-öffentliche Ausschreibungen kalkulieren wir ohne diese Bedingungen, auch für junge Betriebe.
- 6 Monate
- Ihr Betrieb besteht seit mindestens 6 Monaten.
- 3 Mitarbeiter
- Sie beschäftigen mindestens 3 Mitarbeiter. Die meisten Ausschreibungen verlangen, dass zwei bis drei Arbeiter gleichzeitig auf der Baustelle sind.
- 3 Referenzen
- Sie können mindestens 3 abgeschlossene Aufträge als Referenz nennen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel diese Nachweise. Einmal zusammengestellt, müssen sie nur noch aktuell gehalten werden.
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Angaben zu Umsatz und Zahl der Beschäftigten, meist als Eigenerklärung
- Liste Ihrer Referenzen
Dazu kommt einmalig eine Vollmacht für uns, damit wir in Ihrem Namen anfragen und einreichen können.
Noch keine Ausschreibung in Sicht?
Nennen Sie uns Ihre Gewerke und Ihr Einzugsgebiet. Unser Rechercheteam sucht passende Ausschreibungen. Sie entscheiden, bei welchen Sie anbieten.
Der erste Schritt
In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Ausschreibungen zu Ihrem Betrieb passen.
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